§ 14 SN-2096Verwaltungseinheit Neschwitz
Zwischen der Gemeinde Neschwitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Puschwitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 26 SN-2096Verwaltungseinheit Rietschen
Zwischen der Gemeinde Rietschen als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Kreba-Neudorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 14 Abs. 2 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Stadt Bad Lausick als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Otterwisch ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 26 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Bad Schandau als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Porschdorf, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 3 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.