§ 5 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sie haben die ihnen während eines Verfahrens in Urschrift oder Abschrift…
§ 25 Abs. 3 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Alle Mitglieder desVerfassungsgerichtshofs sind verpflichtet, über den Hergang der Beratung Stillschweigen gegen jedermann zu bewahren. Das gilt auch für die…
§ 3 Abs. 1 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Die Mitglieder der Berufsgerichte haben über die Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer richterlichen Tätigkeit im Berufsgericht bekannt werden, gegenüber…
§ 12 Abs. 1 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen und an Sitzungen der Richtervertretungen teilnehmen oder teilgenommen…
§ 6 Abs. 4 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind zur Verschwiegenheit über die ihnen durch ihre Tätigkeit im Wahlausschuß bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse der…