§ 15 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
Den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt der Präsident oder die Präsidentin oder das Mitglied, das sie vertritt.
§ 6 Abs. 1 SN-5266Einigungsstellenverordnung
Die vorsitzende Person bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens drei Tage. Sie kann von der vorsitzenden Person…
§ 35 Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung.
§ 20 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, aufgrund mündlicher Verhandlung, es sei denn, daß alle Beteiligten ausdrücklich auf…
§ 23 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs und dem Protokollführer zu unterzeichnen…