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Die Schulordnung Gemeinschaftsschulen vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 379) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe § 12 die folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe“.
Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:
„§ 12a Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.“
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