Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), geändert durch Verordnung vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 269), wird wie folgt geändert:
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 werden die zum Finanzamt Dresden II gehörenden Wörter wie folgt geändert:
Die Wörter „Dresden I“, „Dresden III“ und „Pirna“ werden gestrichen.
Nach dem Wort „Dresden II“ wird das Wort „Meißen“ angefügt.
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 3 wird nach dem Wort „Dresden II“ das Wort „Dresden III“ und werden in Spalte 4 die Wörter „Dresden I“, „Dresden III“, „Freital“ und „Pirna“ eingefügt.
In Nummer 8 Buchst. a Spalten 3 und 4 werden die zum Finanzamt Meißen gehörenden Wörter gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 3 wird nach dem Wort „Bautzen“ das Wort „Dresden II“ und werden in Spalte 4 die Wörter „Dresden I“, „Dresden II“, „Dresden III“, „Freital“, „Meißen“ und „Pirna“ eingefügt.
In Nummer 8 Buchst. b Spalten 3 und 4 werden die zum Finanzamt Meißen gehörenden Wörter gestrichen.
In Nummer 9 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Dresden I gehörenden Wörtern das Wort „Riesa“ gestrichen.
In Nummer 11 Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Dresden III gehörenden Wörtern das Wort „Riesa“ gestrichen.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden bei den zum Finanzamt Dresden II gehörenden Wörtern die Wörter „Vom Landkreis Meißen die Gemeinden Moritzburg Radebeul Radeburg“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Meißen gehörenden Wörter wie folgt gefasst: „Landkreise Meißen und Riesa-Großenhain“.
Die zum Finanzamt Riesa gehörenden Wörter in den Spalten 1 und 2 werden gestrichen.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Meißen gehörenden Wörter wie folgt gefasst: „Landkreise Meißen und Riesa-Großenhain“.
Die zum Finanzamt Riesa gehörenden Wörter in den Spalten 1 und 2 werden gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.