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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 13), wird wie folgt geändert:
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Wörtern das Wort „Bischofswerda“ gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Wörtern das Wort „Bischofswerda“ gestrichen.
In Nummer 9 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Bautzen gehörenden Wörtern das Wort „Bischofswerda“ gestrichen.
In Nummer 11 Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Löbau gehörenden Wörtern das Wort „Bischofswerda“ gestrichen.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Bautzen gehörenden Wörter durch die Wörter „Landkreis Bautzen“ ersetzt.
Die zum Finanzamt Bischofswerda gehörenden Wörter in den Spalten 1 und 2 werden gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Dresden II, Dresden gehörenden Wörter „Vom Landkreis Kamenz die Gemeinden Arnsdorf Ottendorf-Okrilla Radeberg Wachau“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Görlitz gehörenden Wörter wie folgt gefasst: „Kreisfreie Stadt Görlitz und Niederschlesischer Oberlausitzkreis“.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Hoyerswerda gehörenden Wörter wie folgt gefasst: „Kreisfreie Stadt Hoyerswerda und Landkreis Kamenz“.
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