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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2010 (SächsGVBl. S. 276), wird wie folgt geändert:
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2.2 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Nummer 3 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
In Nummer 4 Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
In Nummer 5 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. b wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. c wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. d wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 9 Buchst. a wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 10 Buchst. a wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
Nummer 12 wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Bautzen gehörenden Angaben wie folgt geändert:
Die Wörter „Crostau,“ und „Kirschau,“ werden gestrichen.
Das Wort „Schirgiswalde“ wird durch die Wörter „Schirgiswalde-Kirschau“ ersetzt.
Die zum Finanzamt Dresden I gehörenden Angaben in den Spalten 1 bis 6 werden gestrichen.
Die zum Finanzamt Dresden II gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden II, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden“ ersetzt.
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile nach den Wörtern „Äußere Neustadt“ die Wörter „Bühlau/Weißer Hirsch“, nach dem Wort „Hellerberge“ die Wörter „Hosterwitz/Pillnitz“, nach den Wörtern „Industriegebiet Klotzsche“ die Wörter „Innere Neustadt“ und nach den Wörtern „Leipziger Vorstadt“ die Wörter „Loschwitz/Wachwitz“ eingefügt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
Die zum Finanzamt Dresden III gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile vor dem Wort „Briesnitz“ das Wort „Blasewitz“, nach den Wörtern „Gorbitz-Süd“ die Wörter „Großzschachwitz“, „Gruna“, „Innere Altstadt“, „Johannstadt-Nord“ und „Johannstadt-Süd“, nach den Wörtern „Kleinpestitz/Mockritz“ die Wörter „Kleinzschachwitz“, „Laubegast“ und „Leuben“, nach dem Wort „Naußlitz“ die Wörter „Niedersedlitz“ und „Pirnaische Vorstadt“, nach dem Wort „Reick“ die Wörter „Seevorstadt-Ost/Großer Garten“ und „Seidnitz/Dobritz“, nach dem Wort „Strehlen“ die Wörter „Striesen-Ost“, „Striesen-Süd“ und „Striesen-West“ und nach den Wörtern „Südvorstadt-West“ die Wörter „Tolkewitz/Seidnitz-Nord“ und „Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West“ eingefügt.
In Spalte 6 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Freital gehörende Wort „Geising,“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Grimma gehörenden Wörter „Großbothen,“, „Nerchau,“, „Thümmlitzwalde,“ und „Zschadraß“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben wie folgt geändert:
Die Wörter „Großhennersdorf,“ und „Neugersdorf,“ werden gestrichen.
Die Wörter „Ebersbach/Sa.“ werden durch die Wörter „Ebersbach-Neugersdorf“ ersetzt.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Wörter „Großtreben-Zwethau,“ und „Sornzig-Ablaß,“ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Sosa,“ gestrichen.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert: In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.
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