Art. 3 SN-18282Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (SächsGVBl. S.…
Art. 1 Abs. 1 SN-1639Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl"
Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1101), zuletzt geändert durch…
Art. 72 SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1101), geändert durch Artikel 32…
§ 2 Abs. 1 SN-2218Stiftungszweck
Die Stiftung fördert die Behindertenselbsthilfe im Freistaat Sachsen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne…