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Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1101), geändert durch Artikel 32 Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 429), wird wie folgt geändert: In § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 werden jeweils die Angaben „Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie“, „Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsminister für Soziales“, „Staatsministeriums für Soziales“ ersetzt.
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