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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter (Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung – FAZustVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 2006 (SächsGVBl. S. 20), wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sie umfasst die Anordnung und Durchführung von allgemeinen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) bei Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben im Sinne des § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung – (BpO 2000) vom 15. März 2000 (BStBl. I S. 368), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2001 (BStBl. I S. 984), bei Betrieben aller Größenklassen die der Körperschaftsteuer unterliegen, der Konzerne sowie zusammenhängenden Unternehmen (§ 18 BpO 2000), bei Bauherrengemeinschaften, bei Erwerbergemeinschaften, bei Immobilienfonds und bei Verlustzuweisungsgesellschaften sowie die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 BpO 2000.”
Nummer 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sie umfasst die Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Kleinstbetrieben der Land- und Forstwirtschaft, wenn diese der Körperschaftsteuer unterliegen.”
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 4 Spalte 3 wird die Angabe „Leipzig III” durch die Angabe „Leipzig I” ersetzt.
In Nummer 8 Buchst. a werden in Spalte 3 die Angabe „Leipzig I” und in Spalte 4 die dazugehörigen Angaben „Leipzig I” und „Leipzig III” gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Leipzig II gehörenden Angaben nach dem Wort „Borna” die Angabe „Leipzig I” eingefügt.
In Nummer 8 Buchst. b Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Grimma gehörenden Angaben die Angabe „Leipzig III” gestrichen.
In Nummer 8 Buchst. d Spalte 3 wird die Angabe „Leipzig I” durch die Angabe „Leipzig II” ersetzt.
In Nummer 9 Buchst. a Spalte 4 wird bei den zum Finanzamt Leipzig II gehörenden Angaben die Angabe „Leipzig III” gestrichen.
In Nummer 10 Buchst. a Spalte 3 wird die Angabe „Leipzig I” durch die Angabe „Leipzig II” ersetzt.
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
In Spalte 3 wird die Angabe „Leipzig III” durch die Angabe „Leipzig I” ersetzt.
In Spalte 4 wird die Angabe „Leipzig III” gestrichen.
In Nummer 12 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II” durch das Wort „Freital” und die Angabe „Leipzig I” durch die Angabe „Leipzig II” ersetzt.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
Die zu den Finanzämtern Leipzig I und II gehörenden Angaben werden wie folgt gefasst: Bezeichnung und Sitz des Finanzamtes | Bezirk des Finanzamtes | Die Zustndigkeit ist ausgedehnt fr | Die Zustndigkeit ist ausgedehnt auf FA (F) | Die Zustndigkeit ist bertragen fr | Die Zustndigkeit ist bertragen auf FA (F) Leipzig I, Leipzig | Von der Kreisfreien Stadt Leipzig die Stadtbezirke | Bewertung des Grundbesitzes | Leipzig II Alt-West Nord Nordost Nordwest Ost Südwest West Leipzig II, Leipzig | Von der Kreisfreien Stadt Leipzig die Stadtbezirke | Bewertung des Grundbesitzes | Leipzig I“ Mitte Süd Südost
Die zum Finanzamt Leipzig III gehörenden Angaben in den Spalten 1 bis 4 werden gestrichen.
In Ziffer III der Anlage zu § 1 wird in Spalte 1 die Angabe „Leipzig III” durch die Angabe „Leipzig I” ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.