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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft (WasserZuVO) vom 7. Januar 2000 (SächsGVBl. S. 16), die durch Verordnung vom 18. April 2000 (SächsGVBl. S. 223) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt: „11. die Entgegennahme der Auskünfte und Unterlagen nach § 8 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Sächsische Kommunalabwasserverordnung – SächsKomAbwVO) vom 20. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 348) in der jeweils geltenden Fassung,“
Die bisherige Nummer 11 wird Nummer 12.
§ 8 wird wie folgt geändert:
Nummer 26 wird gestrichen.
Die bisherige Nummer 27 wird Nummer 26.
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