Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD) vom 13. November 1995 (SächsGVBl. S. 418), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 176), wird wie folgt geändert:
In § 2 Nr. 2 wird das Wort „im“ durch das Wort „zum“ ersetzt.
§ 8 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „an der Justizschule des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „am Ausbildungszentrum Bobritzsch“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „einen Lehrplan“ durch die Wörter „unter Mitwirkung des Fachbereichs Justiz am Ausbildungszentrum Bobritzsch einen Rahmenstoffplan“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Wörter „der Justizschule des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „des Fachbereichs Justiz am Ausbildungszentrum Bobritzsch“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.