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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 2 Nr. 1 tritt ein Jahr und einen Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Artikel 2 Nr. 3 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Artikel 2 Nr. 2 und 4 tritt am 31. Dezember 2007 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Februar 2006 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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