Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Zeitaufwand werden vergütet:
Leistungen, die durch anrechenbare Kosten nicht zu erfassende bauliche Anlagen zum Gegenstand haben oder bei denen über die anrechenbaren Kosten keine angemessenen Gebühren ermittelt werden können,
Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung in statisch-konstruktiver Hinsicht, insbesondere für die Überprüfung von Bauteilen vor Ort,
sonstige Leistungen, soweit sie in einer Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aufgeführt sind.
Bei der Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Erforderliche Fahrten und Wartezeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen. Die Vergütung beträgt 69 EUR pro Stunde.
Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die notwendigen Auslagen. Das Honorar…
Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die…
Die Vergütung besteht aus Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz vom 5. April 2019 (SächsGVBl.…
Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Vergütung der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfämter“.
die Vergütung der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfämter, Prüfstellen und Prüfsachverständigen, die Verpflichtung der Abrechnung über eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.