§ 34 PPVOVerordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) Vom 26. Januar 20111)
Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die notwendigen Auslagen. Das Honorar…
§ 40 Abs. 4 DVOSächsBODurchführungsverordnung zur SächsBO
Die Vergütung der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfämter schuldet die Auftraggeberin oder der Auftraggeber. Wird der Auftrag von der…
§ 27 Abs. 5 PPVOVerordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) Vom 26. Januar 20111)
Mit dem Prüfauftrag teilt die untere Bauaufsichtsbehörde der prüfberechtigten Person die anrechenbaren Bauwerte, die für die Gebührenberechnung anzuwendende…
§ 41 Abs. 1 DVOSächsBODurchführungsverordnung zur SächsBO
Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die…
§ 35 PPVOVerordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) Vom 26. Januar 20111)
Die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die notwendigen Auslagen. Das Honorar wird nach dem Zeitaufwand…