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Anrechenbar sind die Kosten für die Herstellung der baulichen Anlage, einschließlich Umsatzsteuer, abzüglich der Kosten für Leistungen, die keinen Einfluss auf den Standsicherheitsnachweis haben.
Die anrechenbaren Kosten sind jeweils auf volle Tausend EUR aufzurunden.
Können nach Absatz 3 keine anrechenbaren Kosten ermittelt werden, so erfolgt die Ermittlung nach § 48 Absatz 1 und 3 HOAI. Zu den anrechenbaren Kosten zählen…
Für die nicht in der Bekanntmachung aufgeführten baulichen Anlagen gelten die anrechenbaren Kosten nach § 48 Absatz 1 bis 3 der Honorarordnung für Architekten…
Die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar und die notwendigen Auslagen. Das Honorar…
Die anrechenbaren Kosten sind jeweils auf volle Tausend EUR aufzurunden.“
anrechenbare Kosten EUR | Grundgebühr in EUR in der Bauwerksklasse anrechenbare Kosten EUR | Grundgebühr in EUR in der Bauwerksklasse 1 | 2 | 3 | 4 | 5 bis | 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.