§ 2 Abs. 2 SN-3400Dienst- und Funktionsabzeichen
Die Forstbediensteten tragen Funktionsabzeichen gemäß Anlage 3 zu dieser Verordnung.
§ 7 Abs. 1 SN-3400Berufs- und Dienstkleidung
Privatforstbedienstete, die gemäß § 44 Abs. 3 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen befugt sind, die Dienstkleidung der Forstbediensteten des Freistaates…
Anlage 3 SN-3400Funktionsabzeichen
Funktionsabzeichen 1 Schulterstücke Beim großen Dienstanzug werden Schulterstücke auf der Dienstjacke getragen. Sie werden durch eine Schlaufe gehalten und mit…
§ 54 NRW-26994Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG)
Die mit dem Forstschutz beauftragten Vollzugsdienstkräfte im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Dienstkleidung…
§ 8 SN-3400Forstbedienstete im Ruhestand
Die Forstbediensteten können nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ihre Dienst- oder Berufsbekleidung ohne Dienstabzeichen weitertragen. Soweit sie…