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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) vom 9. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 36), geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 16), wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 5 wird aufgehoben.
In § 29 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ gestrichen.
In Absatz 3 werden die Wörter „gemäß § 18 Absatz 2 vom Unterricht oder“ gestrichen.
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
Der Wortlaut wird Absatz 1 und Satz 3 wird aufgehoben.
§ 6 wird wie folgt geändert:
§ 108 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 102 Abs. 2 gilt entsprechend.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.