Art. 1 Nr. 3 SN-2864Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In Absatz 3 Nr. 3 wird die Angabe „133,50 DM“ durch die Angabe „68,26 EUR“ und die Angabe „150,40 DM“ durch die Angabe „76,90 EUR“ ersetzt.
Art. 1 Satz 3 Nr. 12 SN-21636Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2026
eines Gymnasiums: 2 103 Euro;
Art. 1 Satz 3 Nr. 1 SN-21289Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen von Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2025
einer Grundschule: 1 935 Euro;
Art. 1 Nr. 1 Buchst. m SN-20929Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2024
In Nummer 12 wird die Angabe „1,1715“ durch die Angabe „1,1691“ ersetzt.
Art. 4 Satz 4 Nr. 1 HBG 2021/2022 SNHaushaltsbegleitgesetz 2021/2022
einer Grundschule: 1 502 Euro;