Gesetze
Gesetz wird geladen …
In § 13 Abs. 2 des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes (SächsBelG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 396) werden die Angabe „20 000 Deutsche Mark“ durch die Angabe „10 000 EUR“ und die Angabe „100 000 Deutsche Mark“ durch die Angabe „50 000 EUR“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.