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Das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 502), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 505), wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „5 DM“ durch die Angabe „10 EUR“ ersetzt.
In Absatz 2 wird das Wort „Pfennigbeträge“ durch das Wort „Centbeträge“ sowie jeweils die Angabe „10 Pfennig“ durch die Angabe „10 Cent“ ersetzt.
In § 6 Abs. 3 wird die Angabe „20 000 DM“ durch die Angabe „10 000 EUR“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.