Gesetze
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Alle nach der Verfassung durch das Volk vorzunehmenden Wahlen und Abstimmungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wahl- und stimmberechtigt sind alle Bürger, die im Land wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und am Tag der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Nähere bestimmen die Gesetze. Dabei kann das Wahl- und Stimmrecht von einer bestimmten Dauer des Aufenthaltes im Land und, wenn die Wahl- und Stimmberechtigten mehrere Wohnungen innehaben, auch davon abhängig gemacht werden, dass ihre Hauptwohnung im Land liegt.
Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag zum Bundestag wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten im Abstimmungsgebiet eine Wohnung, bei mehreren…
Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Die Wählbarkeit kann von einer bestimmten Dauer des Aufenthaltes im Land abhängig gemacht werden.
Wahlen und Volksentscheide sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.
Können die Staatsangehörigen des Wohnsitzmitgliedstaats nach dessen Rechtsvorschriften nur in der lokalen Gebietskörperschaft der Grundstufe wählen oder gewählt…
Absatz 1 berührt nicht die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, nach denen die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts durch jeden aktiv und passiv…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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