§ 10 Abs. 1 NeuGlVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Stimmberechtigt nach § 4 des Gesetzes sind auch die keine Wohnung innehaben und nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung von Amts…
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 NeuGlVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
daß jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat,
§ 2 Abs. 1 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die jeweils am Tag der Unterzeichnung des Volksantrages oder…
§ 28 Abs. 1 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann das Stimmrecht nur ausüben, wenn sie oder er in einem Stimmberechtigtenverzeichnis (§ 32 Abs. 1)…
Art. 4 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Wahl- und stimmberechtigt sind alle Bürger, die im Land wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und am Tag der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr…