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Es kann eingestellt werden, wer
die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
die Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst erfüllt,
nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint und
das 32. Lebensjahr, als Schwerbehinderter das 40. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Dienstes kann eingestellt werden, wer
mindestens den Realschulabschluß besitzt oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.