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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt,
die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderter/Schwerbehinderte das für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit nachweist.