§ 8 Abs. 2 LAP-mftDBwVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
Die Anwärterinnen und Anwärter unterstehen der Dienstaufsicht der Einstellungsbehörde. Während der Ausbildung an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der…
§ 7 Abs. 1 SächsAPOAgrForSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
Die Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare unterstehen während ihrer Ausbildung der Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen…
§ 3 Abs. 3 MWDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
Die Anwärterinnen und Anwärter unterstehen der Dienstaufsicht der Leitung ihrer Einstellungsbehörde. Während der Ausbildung in Dienststellen der Bundeswehr oder…
§ 3 Abs. 2 MntDAIVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
Während der berufspraktischen Ausbildung außerhalb des Bundesverwaltungsamts (§ 7) unterstehen die Anwärterinnen und Anwärter neben der Dienstaufsicht der…
§ 8 Abs. 2 LAP-gbautDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
Die Anwärterinnen und Anwärter unterstehen der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde.