§ 52 Abs. 1 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Die Schiedsstelle kann ausnahmsweise, wenn das mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen…
§ 15 Abs. 1 SN-4247Kosten der Schiedsstelle und Haftung
Die Kosten der Schiedsstelle trägt die Gemeinde, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 35 Abs. 1 SN-4247Pflicht zur Kostentragung
Im Schlichtungsverfahren werden Kosten der Parteien nicht erstattet, es sei denn, eine Partei hat sie in einer Erklärung zu Protokoll der Schiedsstelle…
§ 48 Abs. 2 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Die gemäß § 45 erhobenen Gebühren fließen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu. Die Gemeinde kann zugunsten der Schiedsperson auf ihren…
§ 40 Abs. 2 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Die Kosten und Ordnungsgelder werden auf Antrag des Schiedsmanns oder der Schiedsfrau von der Gemeinde nach den Vorschriften des Saarländischen…