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Das Gesamtergebnis der Staatsprüfung setzt sich aus den Punktzahlen der Leistungsnachweise und beider Teile der Staatsprüfung zusammen.
Im Anschluss an den mündlichen Teil der Staatsprüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis der Staatsprüfung fest. Die ermittelten Punktzahlen werden wie folgt gewichtet:
Leistungsnachweise einfach,
Klausuren der Staatsprüfung zweifach und
Prüfungsgespräche der Staatsprüfung einfach.
Die Summe der gewichteten Punktzahlen wird durch 21 geteilt und ergibt die Endpunktzahl.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt das Gesamtergebnis der Staatsprüfung den Anwärtern schriftlich bekannt.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet bei bestandener Staatsprüfung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gesamtergebnis dem Anwärter schriftlich bekannt gegeben wird, frühestens jedoch mit Ablauf von zwei Jahren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.