Art. 5 Abs. 2 SN-20854Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen
Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Sächsischen Ausländerbeauftragten vom 9. März 1994 (SächsGVBl. S. 465), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Juni 2002…
Art. 2 Nr. 2 SN-17766Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen
§ 3 wird wie folgt gefasst:
Art. 14 Nr. 3 Buchst. a SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Satz 1 wird gestrichen.