Art. 1 Satz 2 Nr. 9 SN-2940Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „Der Stiftungsvorstand besteht aus einem Stiftungsdirektor. Das Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung schlägt den…
§ 7 Abs. 2 SEDDiktStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7 Abs. 1 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Stiftungsrats aus und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und…
§ 7 Abs. 2 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats…
§ 5 Abs. 3 NRW-33443Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“
Das vorsitzende Mitglied des Stiftungsvorstandes vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der…