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Ein am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehender Jugendhilfeausschuß und der Landesjugendhilfeausschuß bleiben weiter im Amt, bis nach diesem Gesetz ein neuer Jugendhilfeausschuß und Landesjugendhilfeausschuß zusammentreten.
Ein am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehender und nach § 14 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt zusammengesetzter Jugendwohlfahrtsausschuß gilt als…
Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit solange aus, bis der…
Die Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode des Landtages. Der Landesjugendhilfeausschuss ist spätestens vier Monate nach der…
Die Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode des Landtages. Der Landesjugendhilfeausschuss ist spätestens vier Monate nach der…
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits berufenen Prüfungsausschüsse bleiben bis zum Ablauf der Berufungsperiode in ihrer bisherigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.