Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO) vom 21. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1110), die durch Verordnung vom 20. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 79) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „250 DM“ durch die Angabe „127,82 EUR“ ersetzt.
In § 6 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „7200 DM“ durch die Angabe „3 681,30 EUR“, die Angabe „8400 DM“ durch die Angabe „4 294,85 EUR“ und die Angabe „9600 DM“ durch die Angabe „4 908,40 EUR“ ersetzt.
In § 11 Abs. 2 Nr. 3 wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „102,26 EUR“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.