Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung vom 14. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 343), geändert durch Verordnung vom 13. Januar 1999 (SächsGVBl. S. 13), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „9 DM“ durch die Angabe „4,50 EUR“ ersetzt.
In § 4 Abs. 1 wird die Angabe „300 Deutsche Mark“ durch die Angabe „153,39 EUR“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.