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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des Härtefallausgleiches auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung – HärtefallausglVO) vom 25. August 1995 (SächsGVBl. S. 387), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 734, 735), wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Vollzug des Härtefallausgleiches auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen (Härtefallausgleichsverordnung – HärtefallausglVO“.
In § 4 Satz 5 werden die Wörter „der zuständigen unteren Forstbehörde“ durch die Wörter „dem Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
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