Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Privat- und Körperschaftswald (Sächsische Privat- und Körperschaftswaldverordnung – SächsPKWaldVO) vom 16. April 2003 (SächsGVBl. S. 110) wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 3 werden die Wörter „Die unteren Forstbehörden unterstützen“ durch die Wörter „Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt“ ersetzt.
In § 5 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „die untere Forstbehörde“ durch die Wörter „den Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „führen die Forstbehörden“ durch die Wörter „führt der Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In § 5 Abs. 3 Satz 1, § 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „der unteren Forstbehörde“ durch die Wörter „dem Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „der Forstbehörde“ durch die Wörter „des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
In § 50 Abs. 3 Nr. 1 werden die Wörter „des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „der Forstbehörde“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (Forstvermehrungsgutverordnung) vom 15. Oktober…
Im Einleitungssatz werden die Wörter „Das Landesforstpräsidium“ durch die Wörter „Der Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In Absatz 1 werden die Wörter „der Landesforstverwaltung“ durch die Wörter „dem Staatsbetrieb Sachsenforst“, das Wort „ihr“ durch das Wort „ihm“ und die Wörter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.