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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 734, 736), wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO)“ .
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „Die zuständige Forstbehörde hat die in ihrem Dienstbereich“ durch die Wörter „Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat die“ ersetzt.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 werden die Wörter „von der Forstbehörde“ durch die Wörter „von dem Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „der unteren Forstbehörde“ durch die Wörter „dem Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Wörter „bei jeder unteren Forstbehörde“ durch die Wörter „bei dem Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „der unteren Forstbehörde“ durch die Wörter „den Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Die untere Forstbehörde“ werden durch die Wörter „Der Staatsbetrieb Sachsenforst“ ersetzt.
Das Wort „sie“ wird durch das Wort „er“ ersetzt.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen sowie die…
Die Mittel aus der Abgabe für das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen gemäß § 12 Absatz 3 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl.…
„(3) Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen sowie die…
In der Angabe zu Anlage 1 wird die Angabe „1“ gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.