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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation der verfassungsmäßig zuständigen Organe der Staatsvertragsparteien. Die Ratifikationsurkunden werden im Landeshauptarchiv des Landes Brandenburg hinterlegt.
Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium des Landes Brandenburg teilt den beteiligten Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats, jedoch nicht vor In-Kraft-Treten des Bundesrechts, mit dem die Einrichtung eines gemeinsamen Übertragungsbereiches Ost gemäß Satz 3 der Präambel und die Errichtung einer Übertragungsstelle Ost gemäß Artikel 1 geregelt ist, in Kraft. Sollte dies nicht bis zum 1. Juli 2007 der Fall sein, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Potsdam, den 13. Februar 2007 Für das Land Brandenburg: Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke Schwerin, den 6. März 2007 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus Magdeburg, den 29. Januar 2007 Für das Land Sachsen-Anhalt: Der Ministerpräsident vertreten durch die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Petra Wernicke Dresden, den 11. Januar 2007 Für den Freistaat Sachsen: Der Ministerpräsident vertreten durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen Stanislaw Tillich Erfurt, den 28. Februar 2007 Für den Freistaat Thüringen: Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt des Freistaats Thüringen Dr. Volker Sklenar
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