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Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin“ oder „Praxisanleiter“.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen“.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben…
Die Weiterbildungsbezeichnung nach § 2 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufes der Hebamme…
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
Zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung ist berechtigt, wer an einer staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung den vorgeschriebenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.