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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 583 Stunden. Davon werden
346 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
173 Stunden als Selbststudium und
64 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 24.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.