Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 827,5 Stunden. Davon werden
505 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
252,5 Stunden als Selbststudium und
70 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 23.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.