Art. 1 Abs. 2 Nr. 17 SN-12711Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung
§ 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen Die der Landesjustizverwaltung zustehenden Befugnisse bei der…
§ 118 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Die Entscheidungen über Anträge auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen werden auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts…
§ 1 FamRÄndGBefV SL 2003Verordnung zur Übertragung der Befugnisse nach dem Familienrechtsänderungsgesetz Vom 18. November 2003
Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen wird dem Präsidenten/der Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts…
§ 2 NRW-26578Verordnung zur Übertragung der der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse
Für Anträge auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bei dem Justizministerium gestellt worden sind,…
§ 1 NRW-26578Verordnung zur Übertragung der der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse
Die Entscheidung über Anträge auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen wird für das Land Nordrhein-Westfalen auf den Präsidenten des…