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§ 50 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ und die Wörter „zwei hauptamtliche Beigeordnete“ durch die Wörter „ein hauptamtlicher Beigeordneter“ ersetzt.
In Absatz 3 wird nach der Angabe „des Absatzes 1“ die Angabe „Satz 2“ eingefügt.
§ 25 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 9 angefügt:
§ 37 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In § 64 Satz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.