Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede Prüfungsarbeit wird zuerst von einer Erstkorrektorin oder einem Erstkorrektor korrigiert, die oder der in der Regel die zuständige Fachlehrkraft ist. Danach wird jede Prüfungsarbeit von einer Fachlehrkraft eines anderen Gymnasiums korrigiert, welches von der Schulaufsichtsbehörde bestimmt wird (Zweitkorrektur). Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zur Zweitkorrektur nach Satz 2 festlegen. Die Leistungen in der Prüfungsarbeit werden in der Erst- und Zweitkorrektur voneinander unabhängig bewertet. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft übernimmt jeweils nach der Erst- und der Zweitkorrektur die Prüfungsunterlagen.
Für die Bewertung der Prüfungsarbeiten gibt die oberste Schulaufsichtsbehörde fachbezogene Korrekturhinweise aus. Bei schwerwiegenden, gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form kann je Abiturprüfungsfach jeweils 1 Punkt der einfachen Wertung abgezogen werden. Ein Abzug soll nicht erfolgen, wenn die Verstöße bereits Gegenstand der fachspezifischen Bewertungsvorgaben sind.
Weichen die Bewertungen der Erst- und der Zweitkorrektur um bis zu 3 Punkte voneinander ab, ist zur Festlegung der Bewertung das arithmetische Mittel zu bilden. Ergibt dies keine ganze Punktzahl, ist aufzurunden.
Weichen die Bewertungen der Erst- und Zweitkorrektur um mehr als 3 Punkte voneinander ab oder werden in der Erst- oder der Zweitkorrektur 0 Punkte erteilt, setzt eine weitere Fachlehrkraft, die von der Schulaufsichtsbehörde bestimmt wird, die endgültige Punktzahl innerhalb der Bewertungen der Erst- und Zweitkorrektur fest (Drittkorrektur).
Die Schulaufsichtsbehörde legt die Termine für die Erst-, Zweit- und Drittkorrektur fest.
Der Prüfungsausschuss beauftragt eine Lehrkraft mit einer Drittkorrektur der Prüfungsarbeit, wenn die Abweichung der Korrekturergebnisse aus der Erst- und…
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Jede Prüfungsarbeit wird zuerst vom Erstkorrektor korrigiert, der in der Regel der zuständige Fachlehrer ist. Danach wird…
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Ergebnisse der schriftlichen Lehrgangsprüfung wird jede Prüfungsarbeit von 2 Mitgliedern des Prüfungsausschusses…
Weichen die Noten von Erst- und Zweitkorrektur voneinander ab und kann keine Einigung erzielt werden, so wird die Note/Punktzahl von der oder dem Vorsitzenden…
Jede schriftliche Prüfungsarbeit ist in einer Erst- und Zweitkorrektur zu bewerten. Die Erstkorrektur erfolgt durch die gemäß § 30 Absatz 1 bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement