SonntRPapIndAusnV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel SonntRPapIndAusnVVerordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie § 11Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung § 11