§ 8 Abs. 8 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler an eine andere allgemeinbildende Schule, verbleiben die Schülerunterlagen an der abgebenden Schule, bis die aufnehmende…
§ 8 Abs. 2 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Wechselt ein Schüler an eine andere Schule, verbleiben die Schülerunterlagen an der abgebenden Schule, bis die aufnehmende Schule die Schülerunterlagen dort…
Art. 1 Nr. 3 SN-5186Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen und Schulordnung Förderschulen
Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Schülerunterlagen bei Schulwechsel Wechselt ein Schüler an eine andere allgemein bildende Schule, verbleiben…
§ 10 Abs. 2 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler an eine Schule einer anderen Schulart, verbleiben die Schülerunterlagen am Gymnasium, bis die aufnehmende Schule die…
§ 9 Abs. 3 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Bei Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Gymnasium werden die Schülerunterlagen unverzüglich bei der abgebenden Schule angefordert. Schülerunterlagen…