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§ 28 Absatz 3, 4 und 6 gilt entsprechend.
Teil 2 Abschnitt 7 und 8 gilt entsprechend.
Während des Schuljahres ist der Wechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg nur aus wichtigem Grund zulässig.
Die Angaben zu den §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Schulwechsel an eine andere Oberschule oder an eine Gemeinschaftsschule § 9 Schulwechsel vom…
§ 9 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.