SoVermKonjG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundeshaushalt§ 7 SoVermKonjG SLTilgungGesetz über das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ Vom 1. April 2009* § 6§ 8 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Verbindlichkeiten des Sondervermögens sollen ab 2012 über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt werden. § 6§ 8