Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Land kann die als Zuschüsse bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus nicht nur als Zuschuss für Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, sondern auch in anderen in seinen Förderungsbestimmungen vorgesehenen Finanzierungsarten einsetzen, sofern das gemäß Anlage 1 berechnete Barwertverhältnis zwischen Bundes- und Landesmitteln gewahrt bleibt.