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Die Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds werden den Gemeinden zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens wie folgt zur Verfügung gestellt: 2020 13 Millionen Euro, 2021 9 Millionen Euro, 2022 4 Millionen Euro.
Die Verteilung der Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds erfolgt entsprechend der Verteilung der allgemeinen Investitionszuweisungen nach § 11.