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Das Nähere zum Verwaltungsverfahren bestimmt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport durch Verwaltungsvorschriften nach Anhörung des saarländischen Städte- und Gemeindetags.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann die Verwendung von schriftlichen oder elektronischen Formularen und elektronischer Wege der Antrags- und Datenübermittlung verbindlich vorschreiben.